Abzüge für Säule 3a

Posted on 11. January 2015 at 16:49 by Raphael Bucher No Comment

Für das Jahr 2015 können folgende Beiträge an die Säule 3a einbezahlt werden. Arbeitnehmende, die in eine Pensionskasse einzahlen, können im Jahr 2015 maximal Fr. 6’768.00 einzahlen. Erwerbstätige, die in keine Pensionskasse einzahlen, können maximal Fr. 33’840.00 einzahlen.
Die Beiträge an die Säule 3a können vollumfänglich vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden!

Es lohnt sich, so früh wie möglich im Jahr die Einzahlung zu leisten, da Guthaben auf einem Säule-3a-Konto höher verzinst werden, als normale Konti.

Für Steueroptimierungsfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin.

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