Übersicht über die Aufbewahrungsfrist von Buchhaltungsunterlagen
Wir werden von unserer Kundschaft oft über die entsprechenden Fristen angesprochen. Hier die wichtigsten Fristen:
Die Aufbewahrungsfrist beträgt gemäss Art. 958f OR zehn Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. Zu beachten sind aber auch andere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, namentlich steuerrechtliche (z.B. 20-jährige Aufbewahrungsflicht für Unterlagen welche dem Mehrwertsteuergesetz unterstellt sind oder eine 25-jährige Frist bei Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken).
Haben Sie diesbezüglich Fragen? Kontaktieren Sie uns.