Übersicht über die Aufbewahrungsfrist von Buchhaltungsunterlagen

Posted on 25. September 2015 at 20:30 by Raphael Bucher Comments Off on Übersicht über die Aufbewahrungsfrist von Buchhaltungsunterlagen

Wir werden von unserer Kundschaft oft über die entsprechenden Fristen angesprochen. Hier die wichtigsten Fristen:

Die Aufbewahrungsfrist beträgt gemäss Art. 958f OR zehn Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. Zu beachten sind aber auch andere gesetzliche Aufbewahrungsfristen, namentlich steuerrechtliche (z.B. 20-jährige Aufbewahrungsflicht für Unterlagen welche dem Mehrwertsteuergesetz unterstellt sind oder eine 25-jährige Frist bei Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken).

Haben Sie diesbezüglich Fragen? Kontaktieren Sie uns.

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